ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der KP GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der KP GmbH, Pillenreuther Straße 14, 90459 Nürnberg (nachfolgend „KP GmbH“), und ihren Vertragspartnern.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Gegenstand der Tätigkeit
(1) Die KP GmbH ist als Kapitalgeber- und Beteiligungsgesellschaft tätig. Gegenstand der Tätigkeit sind insbesondere:
• Unternehmensbeteiligungen
• Fondsinvestments
• Immobilieninvestments
• Mezzanin-Finanzierungen
• Nachrangdarlehen
(2) Die KP GmbH erbringt keine Anlageberatung, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die Darstellung von Investitionsmöglichkeiten stellt kein öffentliches Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und keine Anlageempfehlung dar.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung oder durch gesonderten Vertragsabschluss zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Die KP GmbH ist nicht verpflichtet, Vertragsangebote anzunehmen.

§ 4 Prüfungs- und Entscheidungsfreiheit
(1) Die Prüfung von Projekten, Unternehmen oder Investitionsangeboten erfolgt unverbindlich.
(2) Ein Anspruch auf Beteiligung, Finanzierung oder Kapitalbereitstellung besteht nicht.
(3) Die KP GmbH behält sich jederzeit vor, Prüfungen ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

§ 5 Vertraulichkeit
(1) Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 6 Haftung
(1) Die KP GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die KP GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Haftungsausschluss für Investitionsrisiken
(1) Investitionen sind mit wirtschaftlichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
(2) Der Vertragspartner trägt sämtliche wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken selbst.
(3) Die KP GmbH übernimmt keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg oder Rendite.

§ 8 Nachrangdarlehen und Mezzanin-Kapital
(1) Bei Nachrangdarlehen tritt die Rückzahlung im Rang hinter andere Forderungen zurück, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
(2) Dem Vertragspartner ist bewusst, dass Nachrangkapital ein erhöhtes Risiko trägt.
(3) Einzelheiten ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der KP GmbH.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit von Verträgen ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Nürnberg.(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.